Parteiengesetz (PartG)
Gesetz über die politischen Parteien


Ausfertigungsdatum: 24.07.1967

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 31.1.1994 I 149;

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Innere Ordnung
Dritter Abschnitt Aufstellung von Wahlbewerbern
Vierter Abschnitt Staatliche Finanzierung
Fünfter Abschnitt Rechenschaftslegung
Sechster Abschnitt Verfahren bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowie Strafvorschriften
Siebter Abschnitt Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
Achter Abschnitt Schlußbestimmungen