(PapTechAusbV 2010)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

Ausfertigungsdatum: 20.04.2010


§ 2 PapTechAusbV 2010 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.