(PapTechAusbV 2010)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

Ausfertigungsdatum: 20.04.2010


§ 1 PapTechAusbV 2010 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Papiertechnologe/Papiertechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.