Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (OGErzeugerOrgDV)
Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse

Ausfertigungsdatum: 25.09.2014


§ 15 OGErzeugerOrgDV Krisenprävention und Krisenmanagement

Die folgenden Maßnahmen zur Krisenprävention und zum Krisenmanagement werden in Deutschland nicht angewandt:

1.
Marktrücknahmen,
2.
die Ernte vor der Reife oder das Nichternten von Obst und Gemüse,
3.
Finanzhilfen zu den Verwaltungskosten für die Einrichtung von Risikofonds auf Gegenseitigkeit,
4.
Investitionen zur effizienteren Steuerung der auf den Markt gebrachten Mengen,
5.
Coaching.