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Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung (NDÜV)
Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes


Ausfertigungsdatum: 11.10.2012

Stand: Geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 23.12.2016 I 3346

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Abwicklung der Auskunft
§ 5 Übermittlungsformat und Anforderungen an Auskunftsersuchen
§ 6 Zulassung von Ausnahmen; einstweilige Beweissicherung
§ 7 Entschädigung
§ 8 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) Datenübermittlungsformate für die einzelnen Sektoren
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 1)

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