Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung (NDÜV)
Verordnung über die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes

Ausfertigungsdatum: 11.10.2012


§ 8 NDÜV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.