(NatPVorpBlV)
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft

Ausfertigungsdatum: 12.09.1990


§ 2 NatPVorpBlV Flächenbeschreibung und Abgrenzung

(1) Das Gebiet stellt einen charakteristischen Ausschnitt der vorpommerschen Boddenlandschaft dar. Es setzt sich aus den Teilen Darß, Zingst, Bock, Insel Hiddensee sowie einer Reihe von kleineren Inseln und Halbinseln zusammen. Große Areale nehmen Wasserflächen ein: über 400 qkm Ostseefläche bis zur 10 m-Tiefenlinie, in dem sich die Küstendynamik vollzieht, die Außenbodden vor der westrügenschen Küste sowie Teile der Barther Boddenkette als Binnenbodden. Die Küsten sind größtenteils als Flachküsten ausgebildet, lediglich die Nordspitze von Hiddensee weist eine imposante Steilküste auf. Die Prozesse der Landabtragung und der Neulandbildung sind besonders eindrucksvoll an der West- und Nordküste des Darß sowie am Bock und auf Hiddensee zu beobachten. Sandhaken, zum Teil offene Dünen und das Windwatt am Bock sind charakteristische Oberflächenformenelemente, die an keiner anderen Stelle der deutschen Ostseeküste in dieser Vielfalt vereint sind. Große Waldgebiete bedecken den Alt- und Neudarß sowie Teile der Sundischen Wiese auf Zingst, während für Hiddensee und Westrügen die Waldarmut typisch ist. Landwirtschaftliche Nutzfläche ist vor allem in Form von Grünland verbreitet, als sogenanntes Salzgrünland in allen der Überflutung zugänglichen Stellen, während reine Ackernutzung nur an der westrügenschen Küste kleinflächig vorkommt. Hutungen auf Mineralböden mit charakteristischen Pflanzengesellschaften sind besonders auf Hiddensee ausgeprägt, wo auch Heiden und Magerrasen als historische Kulturlandschaftselemente einen größeren Raum einnehmen. Das Gebiet weist insgesamt einen hohen Grad von Natürlichkeit auf.

(2) Die Grenze des Nationalparks hat folgenden Verlauf:

1.
im Westen: Von der 1.500 m vor dem Darßer Weststrand liegenden Spierentonne (gsg - Topzeichen West, befeuert) der generalisierten 10 m-Tiefenlinie folgend bis zur Pos. 54 Grad 33' N, 12 Grad 32' E nördlich Darßer Ort.
2.
im Norden: Von letztgenannter Position in östlicher Richtung bis zur Pos. 54 Grad 33' N, 12 Grad 36' E nordöstlich Darßer Ort. Weiter der generalisierten 10 m-Tiefenlinie folgend bis zur Pos. 54 Grad 30' N, 12 Grad 4' E nördlich Zingst, zur Pos. 54 Grad 30' N, 12 Grad 50' E nördlich der Hohen Düne Pramort und zur Pos. 54 Grad 34' N, 12 Grad 54' E im Seegebiet westlich von Hiddensee. Der nördlichste Punkt der Grenze liegt 500 m seewärts der Nordspitze Hiddensee bei Pos. 54 Grad 36,7' N, 13 Grad 8,1' E, von hier verläuft sie in südöstlicher Richtung, den Bug auf Höhe Eckort querend, zur Tonne 52 im Rassower Strom.
3.
im Osten: Von letztgenannter Position dem Fahrwasser auslaufend folgend über Tonne 38 bis zur Tonne 28 und in gerader Linie zum Steinort (Unterfeuer). Weiter in südlicher Richtung bis zum Ufer des Schaproder Boddens. Die Grenze auf dem Inselkern von Rügen folgt den Kliffoberkanten bzw. Deichkronen, zunächst bis westlich Lüßwitz und weiter bis zum Bessiner Haken. Von Lüßwitz den Ortsverbindungswegen folgend über Unrow - Landow - Dußwitz bis zum Südufer der Pribowschen Wedde. Die Inseln Öhe, Heuwiese und Liebitz sowie die Außendeichsflächen der Insel Ummanz sind in den Nationalpark einbezogen.
4.
im Süden: Vom Bessiner Haken in gerader Linie zum nördlichsten Festlandpunkt am Südufer der Prohner Wiek und weiter der Kliffoberkante bzw. Deichkrone folgend über Klausdorf - Barhöft - Wendisch Langendorf bis Kinnbackenhagen. Im Grabow und im Barther Bodden folgt die Grenze dem betonnten Fahrwasser (Nordseite) ab Tonne 81 bis Tonne 57. Von Tonne 57 in westlicher Richtung bis zur Südostecke der Halbinsel Bresewitz und weiter in nördlicher Richtung der Deichkrone folgend bis Leuschenort. Von dort in süd-westlicher Richtung (Linie) am Nordrand der Ortslage Michaelsdorf entlang zum Ufer des Saaler Boddens; dann in Südrichtung entlang der Kliffoberkante bzw. Deichkrone bis zum Hafen Neuendorf. Von dort, die Neundorfer und Borner Bülten einschließend, bis zur Deichkrone 500 m südwestlich des Ortsrandes Born. Die weitere Grenze verläuft am Nordufer des Koppelstromes unter Ausgrenzung der im Zusammenhang bebauten Fläche des Ortes Born entlang der Landstraße 1. Ordnung bis zur Zufahrt der Jugendherberge Ibenhorst und von dort der südlichen Waldgrenze des Darßwaldes folgend bis zu der unter Abs. 2 Nr. 1 genannten Spierentonne.

(3) Die im Zusammenhang bebauten Ortschaften, die innerhalb der unter Abs. 2 beschriebenen Grenzen liegen, gehören einschließlich ihrer nächsten Umgebung nicht zum Nationalpark.

(4) Die Grenze des Nationalparkes ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Nationalparkes in der topographischen Karte 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt wird und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Nationalparkverwaltung und bei den Kreisverwaltungen Ribnitz-Damgarten, Stralsund-Land und Rügen. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.