Ausfertigungsdatum: 27.12.2016
(1) Der Antrag hat zu enthalten:
(2) Dem Antrag sind als Nachweise für die Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Ablichtungen der Abrechnungen des Erstankäufers der Rohmilch über die durch den Antragsteller gelieferte Rohmilch (Milchgeldabrechnung) beizufügen, die die jeweils maßgeblichen Zeiträume abdecken. An Stelle einer Milchgeldabrechnung kann der Antragsteller eine entsprechende Bestätigung des jeweiligen Erstankäufers der Rohmilch über die Milchlieferungen in den jeweiligen Zeiträumen beifügen. Hat der Antragsteller in den jeweils maßgeblichen Zeiträumen an mehr als einen Erstankäufer geliefert, sind die Nachweise nach den Sätzen 1 und 2 für jeden Erstankäufer beizufügen. Ist während des maßgeblichen Zeitraums eine Änderung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 erfolgt, sind geeignete Nachweise für die Übereinstimmung des Betriebs mit demjenigen, auf dessen Namen die Nachweise nach den Sätzen 1 bis 3 ausgestellt sind, beizufügen.
(3) Für den Antrag ist das auf der Internetseite des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (www.hi-tier.de) hinterlegte Online-Formular zu verwenden und vorab elektronisch an die Bundesanstalt zu übermitteln. Das unterschriebene Antragsformular ist mit den Nachweisen nach Absatz 2 auf dem Postweg an die Bundesanstalt zu übersenden. Sowohl die elektronische als auch die schriftliche Fassung des Antrags müssen bis zum Ablauf des 16. Januar 2017 bei der Bundesanstalt eingegangen sein.
(4) Die Bundesanstalt kann zusätzliche Angaben und Nachweise verlangen, soweit dies zur Entscheidung über einen Antrag erforderlich ist.
(5) Der Antragsteller ist verpflichtet, über jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben oder Nachweisen in seinen Anträgen übereinstimmen, unverzüglich die Bundesanstalt schriftlich zu unterrichten.