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(MetallbAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin


Ausfertigungsdatum: 25.07.2008

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Gesellenprüfung
§ 7 Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 8 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
§ 10 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Metallgestaltung
§ 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Metallgestaltung
§ 12 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Nutzfahrzeugbau
§ 13 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Nutzfahrzeugbau
§ 14 Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin

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