(MetallbAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin

Ausfertigungsdatum: 25.07.2008


§ 3 MetallbAusbV 2008 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.