Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Kundenorientierung,
- 6.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
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Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team,
- 8.
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Einrichten von Arbeitsplätzen,
- 9.
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Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 10.
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Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen,
- 11.
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Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
- 12.
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Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
- 13.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.