Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
 
            - 
                
Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
             
             
            - 2.
 
            - 
                
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
             
             
            - 3.
 
            - 
                
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
             
             
            - 4.
 
            - 
                
Umweltschutz,
             
             
            - 5.
 
            - 
                
Kundenorientierung,
             
             
            - 6.
 
            - 
                
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
             
             
            - 7.
 
            - 
                
Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team,
             
             
            - 8.
 
            - 
                
Einrichten von Arbeitsplätzen,
             
             
            - 9.
 
            - 
                
Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
             
             
            - 10.
 
            - 
                
Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen,
             
             
            - 11.
 
            - 
                
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
             
             
            - 12.
 
            - 
                
Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
             
             
            - 13.
 
            - 
                
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.