Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
 
            - 
                
                    in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
                         
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
                         
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
                         
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Umweltschutz,
                         
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Kundenorientierung,
                         
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
                         
                         
                        - g)
 
                        - 
                            
Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten,
                         
                         
                        - h)
 
                        - 
                            
Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln,
                         
                         
                        - i)
 
                        - 
                            
Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz,
                         
                         
                        - k)
 
                        - 
                            
Durchführen von Energiesparmaßnahmen, Ausbau- und Montagearbeiten,
                         
                         
                        - l)
 
                        - 
                            
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
                         
                         
                    
                 
             
             
            - 2.
 
            - 
                
                    in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege:
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
                         
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
                         
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
                         
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Umweltschutz,
                         
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Kundenorientierung,
                         
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
                         
                         
                        - g)
 
                        - 
                            
Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen,
                         
                         
                        - h)
 
                        - 
                            
Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken,
                         
                         
                        - i)
 
                        - 
                            
Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege,
                         
                         
                        - k)
 
                        - 
                            
Ausführen von Reproduktionen und Rekonstruktionen nach historischen Vorlagen,
                         
                         
                        - l)
 
                        - 
                            
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
                         
                         
                    
                 
             
             
            - 3.
 
            - 
                
                    in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz:
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
                         
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
                         
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
                         
                         
                        - d)
 
                        - 
                            
Umweltschutz,
                         
                         
                        - e)
 
                        - 
                            
Kundenorientierung,
                         
                         
                        - f)
 
                        - 
                            
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
                         
                         
                        - g)
 
                        - 
                            
Einrichten von Baustellen, Bedienen und in Stand halten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
                         
                         
                        - h)
 
                        - 
                            
In Stand halten und in Stand setzen von Bauwerken und Anlagen,
                         
                         
                        - i)
 
                        - 
                            
Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen,
                         
                         
                        - k)
 
                        - 
                            
Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen aus Beton,
                         
                         
                        - l)
 
                        - 
                            
Herstellen von Kommunikationsmitteln für Sicherheits- und Leitfunktionen,
                         
                         
                        - m)
 
                        - 
                            
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.