MAD-Gesetz (MADG)
Gesetz über den militärischen Abschirmdienst

Ausfertigungsdatum: 20.12.1990


§ 12a MADG Unabhängige Datenschutzkontrolle

§ 26a des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Bundesministeriums des Innern das Bundesministerium der Verteidigung tritt.