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(LuftPersVDV 3 2017)
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal


Ausfertigungsdatum: 30.05.2017

Stand: Geändert durch Art. 1 BAnz AT 20.09.2018 V1

Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
§ 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
§ 4 Erstprüfung
§ 5 Verlängerungsprüfung
§ 6 Sprachprüfer
§ 7 Prüfungsprotokoll
§ 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
§ 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
§ 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
§ 11 Nachweis der Erstsprache
§ 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
§ 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
§ 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
§ 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
§ 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
§ 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
§ 18 Standardisierung
§ 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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