(LuftPersVDV 3 2017)
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal

Ausfertigungsdatum: 30.05.2017


§ 4 LuftPersVDV 3 2017 Erstprüfung

(1) Die erstmalige Bewertung der Sprachkenntnisse einer Stufe gilt als Erstprüfung.

(2) Als erstmalig bewertet gelten auch die Sprachkenntnisse einer Stufe, wenn die Geltungsdauer des Sprachvermerks für diese Stufe abgelaufen ist.