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Kriegswaffenmeldeverordnung (KWMV)
Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen


Ausfertigungsdatum: 24.01.1995

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 21.12.2000 I 1956

Eingangsformel
§ 1 Allgemeine Meldepflichten
§ 2 Meldepflichtige Kriegswaffen
§ 3 Meldepflichten nach § 7 des Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Schlußformel
§ 6 Inkrafttreten

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