Ausfertigungsdatum: 02.04.2002
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2215)
Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | Gebührensatz | ||||
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1. | Zulassung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemäß § 10 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) | ||||
a) | Anlagen bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung* | 75 Euro | |||
b) | Anlagen mit mehr als 50 Kilowatt elektrischer Leistung | 0,2 Prozent
der maßgeblichen KWK-Zuschläge maximal 20 000 Euro |
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Berechnung der für die Gebührenfestlegung maßgeblichen KWK-Zuschläge: | |||||
aa) | Diese ergeben sich aus der Multiplikation folgender Faktoren: | ||||
Faktor 1: | Maximale elektrische Leistung der Kraft-Wärme- Kopplungsanlage in Kilowatt | ||||
Faktor 2: | Maximum der zuschlagsberechtigten Vollbenutzungsstunden gemäß § 7 KWKG in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung (30 000 Vollbenutzungsstunden) | ||||
Faktor 3: | Zuschlagssätze (nach Leistungsanteilen gestaffelt) in Cent je Kilowattstunde gemäß § 7 KWKG in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung | ||||
Faktor 4: | 0,8 (das heißt 20 Prozent pauschaler Sicherheitsabschlag) | ||||
bb) | Der pauschale Sicherheitsabschlag (Faktor 4) kann auf Antrag erhöht werden, wenn der Betreiber glaubhaft macht, dass er voraussichtlich weniger als 80 Prozent des Produkts aus den Faktoren 1 bis 3 als erwarteten KWK-Zuschlag erhalten wird. | ||||
2. | Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen gemäß § 6a KWKG in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung | 0,2 Prozent der in der Zulassung
festgelegten Zuschläge mindestens 100 Euro maximal 10 000 Euro |
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3. | Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gemäß § 9a KWKG in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung | 200 Euro | |||
* | Es werden keine Gebühren für die Zulassung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 10 Kilowatt elektrischer Leistung erhoben, wenn die Zulassung für diese Anlagen in Form der Allgemeinverfügung (Typengenehmigung) gemäß § 10 Absatz 6 KWKG durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt wird. |