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KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme


Ausfertigungsdatum: 10.08.2017

Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 17.12.2018 I 2549

Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen
§ 4 Elektronisches Verfahren
§ 5 Höchstwert
§ 6 Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
§ 7 Bekanntmachung
§ 8 Anforderungen an Gebote
§ 9 Rücknahme und Bindungswirkung von Geboten
§ 10 Sicherheiten
§ 11 Zuschlagsverfahren
§ 12 Ausschluss von Geboten
§ 13 Ausschluss von Bietern
§ 14 Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten bei gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibungen
§ 15 Bekanntgabe der Zuschläge
§ 16 Entwertung von Zuschlägen
§ 17 Zuordnung und Übertragung von Zuschlägen
§ 18 Erlöschen von Zuschlägen
§ 19 Höhe, Dauer und Voraussetzungen des Anspruchs auf Zuschlagszahlung
§ 20 Mitteilungspflichten
§ 21 Pönalen
§ 22 Rechtsschutz
§ 23 Festlegungen
§ 24 Zulassung von innovativen KWK-Systemen
§ 25 Geöffnete ausländische Ausschreibungen
§ 26 Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Kooperationsstaat
§ 27 Völkerrechtliche Vereinbarung
§ 28 Evaluierung

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