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Kommunalvermögensgesetz (KVG)
Gesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise


Ausfertigungsdatum: 06.07.1990

Stand: Zuletzt geändert durch § 9 Abs. 2 G v. 22.3.1991 I 784

Eingangsformel
§ 1 Kommunales Vermögen
§ 2 Vermögen der Gemeinden und Städte
§ 3 Vermögen der Landkreise
§ 4 Sonderregelungen
§ 5 Nutzung des kommunalen Vermögens
§ 6 Kommunale Betriebe und Einrichtungen
§ 7
§ 8
§ 9 Übergangsbestimmung
§ 10 Schlußbestimmung
Schlußformel
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel IV Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1199)

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