Kommunalvermögensgesetz (KVG)
Gesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise

Ausfertigungsdatum: 06.07.1990


§ 9 KVG Übergangsbestimmung

Bis zur Länderbildung nehmen die Regierungsbevollmächtigten für die Bezirke die Befugnisse aus § 2 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 wahr.