Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen


Ausfertigungsdatum: 24.02.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.7.2017 I 2808

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
Teil 3 Produktverantwortung
Teil 4 Planungsverantwortung
Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Teil 6 Überwachung
Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9 Schlussbestimmungen