(KInvFErrG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Ausfertigungsdatum: 24.06.2015


§ 1 KInvFErrG Errichtung eines Sondervermögens

Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) errichtet.