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(KfzMechaAusbV 2013)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin


Ausfertigungsdatum: 14.06.2013

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 27.1.2014 I 90

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 7 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 8 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

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