(KfzMechaAusbV 2013)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

Ausfertigungsdatum: 14.06.2013


§ 3 KfzMechaAusbV 2013 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in einem der Schwerpunkte

1.
Personenkraftwagentechnik,
2.
Nutzfahrzeugtechnik,
3.
Motorradtechnik,
4.
System- und Hochvolttechnik oder
5.
Karosserietechnik.