(KartKostV)
Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden
Ausfertigungsdatum: 16.11.1970
Stand: Geändert durch Art. 94 G v. 29.3.2017 I 626
Erster Abschnitt Kosten der Kartellbehörden
Zweiter Abschnitt Erstattung von Kosten durch
Beteiligte
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen