(KartKostV)
Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden


Ausfertigungsdatum: 16.11.1970

Stand: Geändert durch Art. 94 G v. 29.3.2017 I 626

Erster Abschnitt Kosten der Kartellbehörden
Zweiter Abschnitt Erstattung von Kosten durch Beteiligte
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen