Ausfertigungsdatum: 16.11.1970
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Sie findet auch Anwendung auf Verfahren vor der Kartellbehörde, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits abgeschlossen waren und in denen Gebühren noch nicht erhoben worden sind.
(3) Mit dem gleichen Zeitpunkt treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:
1.