Ausfertigungsdatum: 24.06.1965
        (1) Käse wird nach dem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse in folgende Käsegruppen eingeteilt: 
        
        
| Käsegruppe | Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse | 
|---|---|
| Hartkäse | 56% oder weniger | 
| Schnittkäse | mehr als 54% bis 63% | 
| Halbfester Schnittkäse | mehr als 61% bis 69% | 
| Sauermilchkäse | mehr als 60% bis 73% | 
| Weichkäse | mehr als 67% | 
| Frischkäse | mehr als 73%. | 
(1a) Absatz 1 gilt nicht für
(2) Standardsorten mit Ausnahme von Schichtkäse und der Standardsorten bei Sauermilchkäse werden abweichend von Absatz 1 nach dem Mindestgehalt an Trockenmasse in Käsegruppen nach Anlage 1 eingeteilt.