Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Ausfertigungsdatum: 05.05.2004
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 11.10.2016 I 2222
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten
Abschnitt 6 Schlussvorschriften