Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

Ausfertigungsdatum: 05.05.2004


Inhaltsübersicht JVEG

Abschnitt 1
  Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
§ 2Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
§ 3Vorschuss
§ 4Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
§ 4aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 4cRechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2
  Gemeinsame Vorschriften
§ 5Fahrtkostenersatz
§ 6Entschädigung für Aufwand
§ 7Ersatz für sonstige Aufwendungen
Abschnitt 3
 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
§ 8Grundsatz der Vergütung
§ 8aWegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
§ 9Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher
§ 10Honorar für besondere Leistungen
§ 11Honorar für Übersetzungen
§ 12Ersatz für besondere Aufwendungen
§ 13Besondere Vergütung
§ 14Vereinbarung der Vergütung
Abschnitt 4
 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
§ 15Grundsatz der Entschädigung
§ 16Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 17Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 18Entschädigung für Verdienstausfall
Abschnitt 5
  Entschädigung von Zeugen und Dritten
§ 19Grundsatz der Entschädigung
§ 20Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 21Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 22Entschädigung für Verdienstausfall
§ 23Entschädigung Dritter
Abschnitt 6
  Schlussvorschriften
§ 24Übergangsvorschrift
§ 25Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
   
Anlage 1(zu § 9 Abs. 1)
Anlage 2(zu § 10 Abs. 1)
Anlage 3(zu § 23 Absatz 1)