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Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten


Ausfertigungsdatum: 16.05.2008

Stand: Geändert durch Art. 30 G v. 20.12.2011 I 2854

§ 1 Fördervoraussetzungen
§ 2 Freiwillige
§ 3 Freiwilliges soziales Jahr
§ 4 Freiwilliges ökologisches Jahr
§ 5 Jugendfreiwilligendienste im Inland
§ 6 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§ 7 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
§ 8 Zeitliche Ausnahmen
§ 9 Förderung
§ 10 Träger
§ 11 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 14 Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen
§ 15 Übergangsregelung

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