Ausfertigungsdatum: 10.07.1997
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1785 - 1796; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 22 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
b) | Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
c) | Art und Rechtsform des Betriebes erläutern | ||
d) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären |
b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
c) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen | ||
e) | wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären | ||
f) | eigene Entgeltabrechnung erläutern | ||
g) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Leistungserstellung und -Verwertung (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | den Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Wirtschaftlichkeit und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen | ||
c) | Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -Verwertung darstellen | ||
d) | die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -Verwertung erläutern | ||
2.2 | Betriebliche Organisation (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
b) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen | ||
c) | Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern | ||
d) | Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen | ||
2.3 | Beschaffung (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln |
b) | Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten | ||
c) | Angebote einholen und vergleichen | ||
d) | Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren | ||
2.4 | Markt- und Kundenbeziehungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
b) | Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ||
c) | Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen | ||
d) | Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten | ||
e) | an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren | ||
f) | an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken | ||
g) | Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
2.5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen |
b) | Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | ||
c) | Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten | ||
d) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren | ||
3. | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 22 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informieren und Kommunizieren (§ 22 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten |
b) | Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | ||
c) | Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen | ||
d) | Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen | ||
e) | Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden | ||
f) | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | ||
3.2 | Planen und Organisieren (§ 22 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
b) | den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten | ||
c) | Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen | ||
d) | Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | ||
e) | unterschiedliche Lerntechniken anwenden | ||
f) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen | ||
g) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
3.3 | Teamarbeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
c) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
4. | Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (§ 22 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden |
b) | Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | ||
c) | technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten | ||
d) | Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen | ||
4.2 | Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen |
b) | verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen unterscheiden | ||
c) | marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden | ||
4.3 | Anwendungssoftware (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden |
b) | Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen | ||
c) | Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen | ||
4.4 | Netze, Dienste (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Hard- und Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden |
b) | Netzwerkarchitekturen unterscheiden | ||
c) | Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen | ||
d) | Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen | ||
e) | systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen | ||
5. | Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Ist-Analyse und Konzeption (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Hard- und Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren |
b) | Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen | ||
c) | Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen | ||
d) | Datenmodelle entwerfen | ||
e) | die zu erbringende Leistung dokumentieren | ||
5.2 | Programmiertechniken (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden |
b) | Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden | ||
c) | Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen | ||
5.3 | Installieren und Konfigurieren (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Systeme zusammenstellen und verbinden |
b) | Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren | ||
c) | Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und konfigurieren | ||
d) | Systeme testen | ||
e) | Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen | ||
5.4 | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 22 Absatz 1 Nummer 5.4) | a) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
b) | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten | ||
c) | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden | ||
d) | Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
e) | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten | ||
5.5 | Systempflege (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) | Datenbankmodelle unterscheiden |
b) | Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen | ||
c) | Daten unterschiedlicher Formate übernehmen | ||
d) | Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren | ||
e) | Datensicherung durchführen | ||
f) | Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger anwenden | ||
g) | Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen | ||
h) | Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln | ||
i) | Wartungsmaßnahmen durchführen | ||
k) | Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen | ||
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | den Aufbau der Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes sowie deren Funktionen und Kommunikationswege darstellen |
b) | die wesentlichen betrieblichen Voraussetzungen für die Erstellung der Leistungen und deren Abnahme erläutern | ||
c) | Abnehmer oder Kunden über die Leistungspalette informieren | ||
d) | ausgewählte Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Organisationseinheiten unter Beachtung einschlägiger Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln ausführen | ||
e) | mit internen und externen Stellen unter Beachtung von Geschäftsordnungen und geschäftlichen Gepflogenheiten zusammenarbeiten | ||
f) | das Zusammenspiel von Leistungserstellung und Informationsfluß des Ausbildungsbetriebes erklären, mit dem Leistungsprozeß anfallende Daten erfassen und weiterleiten | ||
g) | Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik zur Erledigung von Fachaufgaben einsetzen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | bei der Planung der Leistungserstellung mitwirken |
b) | Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen analysieren, Daten zur Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung auswerten | ||
c) | Störungen im Prozeß der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten | ||
d) | Verfahren und Vorschriften zur Qualitätssicherung anwenden | ||
7. | Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnik (§ 22 Abs. 1 Nr. 7) | ||
7.1 | Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung (§ 22 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Methoden der Arbeitsorganisation und -planung des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation, dem Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen und Rationalisierung bewerten | ||
c) | Wirkungen des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik auf die Arbeitsorganisation und die Mitarbeiter an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
d) | Vorschläge zur Veränderung von Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erarbeiten | ||
e) | Methoden und Aufgaben der Organisationsentwicklung im Unternehmen erläutern | ||
f) | Beteiligungsstrukturen und Mitwirkungsrechte bei der Einführung von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen berücksichtigen | ||
7.2 | Informationsorganisation (§ 22 Abs. 1Nr. 7.2) | a) | Ursachen für Störungen im betrieblichen Informationsfluß untersuchen und Gegenmaßnahmen vorschlagen |
b) | Schnittstellen, Übergabeparameter und Schlüsselsysteme im betrieblichen Informationsfluß definieren und dokumentieren | ||
c) | an der Entwicklung von arbeitsorganisatorischen, arbeitsgestalterischen und technischen Standards der betrieblichen Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik mitarbeiten und ihre Umsetzung kontrollieren | ||
d) | Richtlinien und Handbücher für die Nutzung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erarbeiten und aktualisieren | ||
7.3 | Personalwirtschaft (§ 22 Abs. 1 Nr. 7.3) | a) | Verfahren und Einflußfaktoren der Personalplanung, -beschaffung und -abrechnung unter Gesichtspunkten ihrer organisatorischen Abwicklung erläutern |
b) | betriebliche Maßnahmen der Personalführung, -betreuung und -entwicklung als Instrumente zur Mitarbeitermotivation und -qualifikation aufzeigen | ||
c) | Auswirkungen des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik auf Qualifikationsanforderungen und -struktur feststellen; Ergebnisse für Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildung im Unternehmen aufbereiten | ||
7.4 | Rechnungswesen und Controlling (§ 22 Abs. 1 Nr. 7.4) | a) | Aufgaben, Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens erläutern |
b) | Aufgaben und Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung darstellen sowie die Verbindung zur Buchführung am Beispiel des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Voll- und Teilkostenrechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen, Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen anwenden | ||
d) | Daten für die Betriebsabrechnung erheben und abgrenzen | ||
e) | Informations- und Steuerungsinstrumente des Controllings an Beispielen des Einsatzes von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen anwenden | ||
f) | Kennziffern für die Auslastung und den wirtschaftlichen Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen ermitteln und als Planungsgrundlage bei der Einführung oder Anpassung von Systemen verwenden | ||
8. | Projektplanung und -durchführung(§ 22 Abs. 1 Nr. 8) | ||
8.1 | Anforderungsanalyse (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.1) | a) | Fachaufgaben und betriebliche Funktionsbereiche im Hinblick auf die Möglichkeiten des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik analysieren |
b) | Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen analysieren | ||
c) | Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik des Ausbildungsbetriebes auf ihre Eignung, Erweiterbarkeit und Wirtschaftlichkeit zur Lösung von Fachaufgaben beurteilen | ||
d) | Anforderungsanalysen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten und unter Berücksichtigung von Mitwirkungsrechten durchführen | ||
8.2 | Konzeption (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.2) | a) | Hard- und Softwarekonfiguration festlegen; Vernetzungen planen |
b) | Ein- und Ausgabeformate, Dateien und Verarbeitungsalgorithmen festlegen | ||
c) | Datenmodelle entwickeln sowie Datenbankstrukturen festlegen | ||
d) | Benutzerkommunikation und Bedienoberflächen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte konzipieren | ||
e) | Standard- und Individuallösungen unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Erweiterbarkeit und des Wartungsaufwandes konzipieren | ||
f) | Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer, sicherheitsrelevanter und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten | ||
g) | Pflichtenhefte für die Einführung oder Anpassung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erstellen | ||
8.3 | Projektvorbereitung (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.3) | a) | Projektplanung zur Einführung oder Anpassung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik, insbesondere für Teilaufgaben Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung, durchführen |
b) | Kosten- und Nutzenrechnung für Investitionen zur Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erstellen sowie Kapitalbedarfsrechnungen durchführen | ||
c) | die geplante Einführung oder Änderung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualifikationsanforderungen an die Benutzer und die Arbeitsintensität beurteilen | ||
d) | Konzepte für Systemlösungen präsentieren | ||
8.4 | Projektdurchführung (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.4) | a) | Vorgehensmodell und betriebliche Standards zur Projektdurchführung bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen anwenden |
b) | Projektdurchführung mit den beteiligten Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Betriebsabläufe abstimmen | ||
c) | betriebliche Voraussetzungen für die Abwicklung von Auftragsleistungen herstellen | ||
d) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleiche aufgrund der Planungsdaten durchführen | ||
e) | Projektabläufe analysieren und Verbesserungsvorschläge entwickeln | ||
f) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren | ||
9. | Beschaffen und Bereitstellen von Systemen (§ 22 Abs. 1 Nr. 9) | ||
9.1 | Einkauf (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.1) | a) | Leistungen ausschreiben |
b) | Bezugsquellen ermitteln | ||
c) | Gespräche mit Anbietern und Lieferanten systematisch vorbereiten, führen und nachbereiten | ||
d) | Vertragsverhandlungen führen und Verträge abschließen | ||
9.2 | Auftragsabwicklung (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.2) | a) | Vertragserfüllung überwachen |
b) | erbrachte Leistungen prüfen, bewerten und abnehmen | ||
c) | Maßnahmen bei Leistungsstörungen einleiten | ||
9.3 | Installation und Optimierung (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.3) | a) | Systemlösungen nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse einrichten und anpassen |
b) | Vorschläge für Leistungsverbesserungen betrieblicher Systemlösungen erarbeiten und umsetzen | ||
c) | ein Entwicklungssystem zur Erstellung von Anwendungslösungen anwenden | ||
d) | Systemlösungen in Zusammenarbeit mit den Benutzern einführen | ||
9.4 | Systemverwaltung (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.4) | a) | Benutzerzugänge für branchenspezifische Informationsdienste und Expertensysteme einrichten und die Kostenentwicklung dokumentieren |
b) | Datenbanken an veränderte Anforderungen anpassen | ||
c) | Methoden zur fach- und benutzergerechten Pflege und Verwaltung von Datenbeständen sowie zur Sicherung der Datenintegrität entwickeln | ||
d) | Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes planen und in Zusammenarbeit mit den Benutzern umsetzen | ||
e) | Systemressourcen verwalten und Benutzern zuteilen | ||
f) | informations- und telekommunikationstechnisches Inventar und Verbrauchsmaterial verwalten | ||
10. | Benutzerberatung und -Unterstützung (§ 22 Abs. 1 Nr. 10) | ||
10.1 | Ergonomie (§ 22 Abs. 1 Nr. 10.1) | a) | Bildschirmarbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten prüfen und einrichten |
b) | Benutzer über die Möglichkeiten zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken im Umgang mit Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik beraten | ||
10.2 | Anwendungsprobleme (§ 22 Abs. 1 Nr. 10.2) | a) | Hard- und Softwarefehler, Bedienungsfehler und Probleme der Informations- und Arbeitsorganisation voneinander abgrenzen |
b) | Störungen nach Art, Umfang und Häufigkeit analysieren und dokumentieren | ||
c) | Anwendungsprobleme unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, technischer Realisierbarkeit und Schulungsaufwand lösen | ||
d) | Verbesserungen bei der Nutzung von Anwendungssystemen in Zusammenarbeit mit den Benutzern erarbeiten | ||
10.3 | Einweisen und Schulen (§ 22 Abs. 1 Nr. 10.3) | a) | Benutzer in die Bedienung und Nutzung der Systeme einweisen und beraten |
b) | Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung auswählen und bereitstellen | ||
c) | Benutzerschulungen planen und durchführen | ||
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
1. Industrie | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | das Zusammenspiel von Material-, Waren- und Informationsfluß darstellen |
b) | für den Ausbildungsbetrieb typische Beschaffungsvorgänge durchführen, insbesondere | ||
aa) | Bedarf ermitteln | ||
bb) | Bezugsquellen ermitteln und prüfen | ||
cc) | Angebote einholen und vergleichen | ||
dd) | Bestellungen bearbeiten und überwachen | ||
c) | betriebstypische Formen der Lagerhaltung abgrenzen | ||
d) | Produkte und Produktionsverfahren erläutern und bei der Produktionsvorbereitung mitwirken | ||
e) | vertriebliche Aufgaben durchführen, insbesondere | ||
aa) | Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen | ||
bb) | Aufträge annehmen und bearbeiten | ||
f) | Daten für das Rechnungswesen bereitstellen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Maßnahmen und Methoden des Ausbildungsbetriebes zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung darstellen |
b) | den Prozeß der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren, Störungen feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten | ||
c) | die Auswirkungen von betrieblichen Strukturveränderungen, insbesondere beim Technik- und Rohstoffeinsatz und bei Maßnahmen zum Umweltschutz, analysieren und bewerten | ||
2. Handel | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | das Zusammenspiel von Waren- und Informationsfluß des Ausbildungsbetriebes erläutern |
b) | Einkaufsvorgänge durchführen, insbesondere | ||
aa) | Bezugsquellen ermitteln | ||
bb) | Lieferanten und Artikel auswählen | ||
cc) | bei der Gestaltung von Sortimenten und Preisen mitwirken | ||
dd) | Mengen und Zeiten disponieren, Lieferungen überwachen | ||
c) | Lagerbestände überprüfen, Warenein- und -ausgang überwachen sowie Lagerdaten aktualisieren | ||
d) | Verkaufs- und Bestandsdaten erfassen und auswerten | ||
e) | Marktanalyse durchführen, Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern auswerten | ||
f) | Warenwirtschaftssysteme für Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf sowie deren Leistungsfähigkeit beurteilen | ||
g) | Zahlungsverkehr überwachen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen des Unternehmens zu Kunden, Lieferanten, Organisationen und Banken sowie deren Unterstützung durch das informations- und telekommunikationstechnische System aufzeigen |
b) | Störungen im Geschäftsprozeß, insbesondere bei Lieferverzug, feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten | ||
c) | an Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Warenwirtschaft mitwirken | ||
3. Banken | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Aufgaben und Ablauf des Zahlungsverkehrs im ausbildenden Betrieb erläutern |
b) | bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei der Kontoführung, dem Inlandszahlungsverkehr, dem dokumentären und nicht dokumentären Auslandsgeschäft, mitwirken | ||
c) | Arten und Bedeutung der Geld- und Kapitalanlage erläutern, insbesondere die Anlage auf Konten und Wertpapieren | ||
d) | bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften mitwirken | ||
e) | Arten und Bedeutung von Kreditgeschäften abgrenzen und bei der Bearbeitung und Prüfung mitwirken | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen des Unternehmens zu Kunden und Partnern sowie deren Unterstützung durch das informations- und telekommunikationstechnische System erklären |
b) | informations- und telekommunikationstechnische Maßnahmen und Methoden des Ausbildungsbetriebes zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung, insbesondere Managementinformationssysteme und datenverarbeitungsgestütztes Controlling, nutzen | ||
c) | an Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung mitwirken, insbesondere Analysedaten sowie Daten zur Kundenberatung und Kundenbilanzauswertung beschaffen und erfassen | ||
d) | Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes zur Qualitätssicherung erläutern, insbesondere Kundenanforderungen und Leistungsangebot der Bank vergleichen | ||
e) | interne Vorschriften zur Qualitätssicherung, insbesondere Arbeitsanweisungen und Revisionsvorschriften, anwenden | ||
f) | Prozesse der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren, Störungen feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten | ||
4. Versicherungen | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Versicherungsprodukte aus den Sparten Lebens- und Unfall-, Kranken- und Schadensversicherung gegeneinander abgrenzen |
b) | bei der Ermittlung und Fortschreibung der Marktsegmente mitwirken | ||
c) | Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten | ||
d) | Kunden unter Berücksichtigung von Produktqualität, Kundennutzen und -Zufriedenheit beraten | ||
e) | Aufgaben in der Antragsbearbeitung übernehmen, insbesondere in den Bereichen Beratung und Risikoanalyse; Problemlösungen vorschlagen | ||
f) | Versicherungsverträge unter Berücksichtigung von Risikoänderungen sowie der Maßgabe der Erhaltung der Wertbeständigkeit des Versicherungsschutzes und der Bestandserhaltung überwachen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | versicherungsspezifische Rechtsgrundlagen sowie betriebliche Regelungen anwenden |
b) | Daten, insbesondere aus den Funktionsbereichen Antrag, Vertrag und Leistung sowie zu den betrieblichen Zielen der ertragsorientierten Steuerung, aufbereiten und auswerten | ||
c) | den Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen prüfen und Verbesserungen vorschlagen | ||
5. Krankenhaus | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Struktur und Kommunikationswege der Organisationseinheiten, insbesondere für die Bereiche Pflege, Diagnostik, Therapie, Versorgung und Verwaltung, unterscheiden |
b) | Patientendaten erfassen und verwalten, insbesondere Krankenakten anlegen sowie Belege und patientenbezogene Dokumente erstellen und weiterleiten | ||
c) | an der Organisation von Versorgungsabläufen mitwirken | ||
d) | die für die Abrechnung mit den Kostenträgern relevanten Daten erfassen und für das Rechnungswesen und die Statistik aufbereiten | ||
e) | Materialbedarfsplanungen durchführen, insbesondere Medikamente und Verbrauchsgüter unter Berücksichtigung von Bestell- und Lagerfristen beschaffen | ||
f) | bei der Personaleinsatzplanung und ihrer Abstimmung zwischen den Bereichen ärztliche Versorgung, Pflege und Verwaltung mitwirken | ||
g) | Zugänge zu Online-Diensten der medizinischen Dokumentation herstellen sowie medizinische Dokumentationen beschaffen und verwalten | ||
h) | krankenhausspezifische informations- und telekommunikationstechnische Systeme, insbesondere zum Patientenmanagement, zur Dienst- und Terminplanung, zur Befundverwaltung und medizinischen Dokumentation anwenden | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | die für die Krankenhausorganisation wesentlichen Aufgaben analysieren und mit den jeweiligen Organisationseinheiten Verfahren zur Erfassung und Bewertung der erbrachten Leistung entwickeln und einsetzen |
b) | den Einsatz von Informations- und Telekommunikationssystemen, insbesondere in den Bereichen Terminüberwachung, Medikamentenverbrauch und Patientenverwaltung analysieren und Verbesserungen vorschlagen | ||
c) | Störungen im Verwaltungsablauf analysieren und mit den Organisationseinheiten Gegenmaßnahmen entwickeln |