(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1797 - 1799; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
- 4.2
-
Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
- 4.3
-
Anwendungssoftware,
- 5.3
-
Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
- 6.1
-
Geschäftsprozesse (Abschnitt II)
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 5.2
-
Programmiertechniken
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
- 3.3
-
Teamarbeit
zu vermitteln.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziel d,
- 2.3
-
Beschaffung,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
- 5.1
-
Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Geschäftsprozesse (Abschnitt III),
- 6.2
-
Planung, Steuerung und Kontrolle (Abschnitt II) in Verbindung mit Berufsbildposition 6.2 (Abschnitt III) für die jeweilige Branche,
- 7.1
-
Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele a bis c,
- 7.2
-
Informationsorganisation, Lernziele a und b,
- 7.4
-
Rechnungswesen und Controlling, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
- 6.1
-
Geschäftsprozesse (Abschnitt II)
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
-
Netze, Dienste,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
- 5.5
-
Systempflege,
- 9.1
-
Einkauf,
- 9.2
-
Auftragsabwicklung,
- 9.3
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Installation und Optimierung,
- 9.4
-
Systemverwaltung,
- 10.1
-
Ergonomie,
- 10.2
-
Anwendungsprobleme
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 5.1
-
Ist-Analyse und Konzeption,
- 5.2
-
Programmiertechniken,
- 6.
-
branchenspezifische Leistungen (der fachbereichsspezifischen Ausbildungsinhalte nach Abschnitt III)
fortzuführen.
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
- 7.3
-
Personalwirtschaft, Lernziele b und c,
- 10.3
-
Einweisen und Schulen
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 4.
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informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte,
- 6.
-
branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
-
Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung, Lernziele d, e und f,
- 7.2
-
Informationsorganisation, Lernziele c und d,
- 7.3
-
Personalwirtschaft, Lernziel a,
- 7.4
-
Rechnungswesen und Controlling, Lernziele c, e und f,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 6.
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branchenspezifische Leistungen (Abschnitt III)
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
- 8.
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Projektplanung und -durchführung
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz,
- 3.
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
- 6.
-
branchenspezifische Leistungen (der fachbereichsspezifischen Ausbildungsinhalte nach Abschnitt III),
- 7.4
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Rechnungswesen und Controlling,
- 9.
-
Beschaffen und Bereitstellen von Systemen
fortzuführen.