(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1783 - 1784; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
-
(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
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Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziel a,
- 4.2
-
Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme,
- 4.3
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Anwendungssoftware,
- 5.3
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Installieren und Konfigurieren
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziele a, c und d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele c, f und g,
- 6.1
-
Marktbeobachtung, Lernziel c,
- 7.1
-
Vertriebstechniken, Lernziele b unc c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 5.2
-
Programmiertechniken
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt 1 bis 2 Monaten sind in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g,
- 1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
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Umweltschutz,
- 2.2
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betriebliche Organisation, Lernziele a bis c,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele a bis c und g,
- 3.3
-
Teamarbeit
zu vermitteln.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Leistungserstellung und -verwertung, Lernziel b,
- 2.2
-
betriebliche Organisation, Lernziel d,
- 2.3
-
Beschaffung,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a, b, d und e,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele b und c,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele d bis f,
- 4.1
-
Einsatzfelder und Entwicklungstrends, Lernziele b bis d,
- 5.1
-
Ist-Analyse und Konzeption
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziel g,
- 2.5
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Lernziele a und d,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.4
-
Netze, Dienste,
- 5.4
-
IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht,
- 5.5
-
Systempflege
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Umweltschutz, Lernziele b bis d,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 5.2
-
Programmiertechniken, Lernziele b und c,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.2
-
Kundenberatung,
- 8.
-
kundenspezifische Systemlösungen,
- 9.
-
Auftragsbearbeitung
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.4
-
Markt- und Kundenbeziehungen, Lernziele a bis e,
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren
fortzuführen.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Marktbeobachtung, Lernziele a, b, d und e,
- 6.2
-
Marketinginstrumente,
- 6.3
-
Werbung und Verkaufsförderung,
- 7.1
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Vertriebstechniken, Lernziel a,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Informieren und Kommunizieren,
- 3.2
-
Planen und Organisieren, Lernziele c, d, e und g,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt 8 bis 10 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c und d,
- 10.
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Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln und ist in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
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Umweltschutz,
- 3.
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Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken,
- 5.4
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IT-Sicherheit, Datenschutz- und Urheberrecht,
- 7.
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Vertrieb,
- 8.
-
kundenspezifische Systemlösungen,
- 9.
-
Auftragsbearbeitung
fortzuführen.