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(InsoGeldEinzPV)
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber


Ausfertigungsdatum: 02.01.2009

Stand: Geändert durch Art. 13 Abs. 16 G v. 12.4.2012 I 579

Eingangsformel
§ 1 Höhe der Einzugskostenvergütung an die Einzugsstellen
§ 2 Verteilung der Einzugskostenvergütung
§ 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 4 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die landwirtschaftliche Krankenkasse
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel

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