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< § 6

(InsoGeldEinzPV)
Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber

Ausfertigungsdatum: 02.01.2009


Schlussformel InsoGeldEinzPV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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