Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie 
- 2.
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                die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.