Dem Hauptzollamt Rosenheim werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
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                            der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München, 
- b)
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                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Rosenheim als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, 
 
- 2.
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                der Bundesfinanzverwaltung obliegende Angelegenheiten auf dem Gebiet der Milchquotenregelung der Europäischen Union des Hauptzollamts München, 
- 3.
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                Tätigkeiten als Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrzollstelle des Hauptzollamts Landshut für den Landkreis Rottal-Inn, 
- 4.
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                die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts München sowie 
- 5.
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                den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts München für die Landkreise Fürstenfeldbruck und München sowie die Stadt München, einschließlich des Verwertungsverfahrens der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München, sofern nicht die in § 26 Nummer 3 genannten Städte und Gemeinden betroffen sind.