Dem Hauptzollamt Rosenheim werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
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die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
- a)
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der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München,
- b)
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aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Rosenheim als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,
- 2.
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der Bundesfinanzverwaltung obliegende Angelegenheiten auf dem Gebiet der Milchquotenregelung der Europäischen Union des Hauptzollamts München,
- 3.
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Tätigkeiten als Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrzollstelle des Hauptzollamts Landshut für den Landkreis Rottal-Inn,
- 4.
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die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts München sowie
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den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts München für die Landkreise Fürstenfeldbruck und München sowie die Stadt München, einschließlich des Verwertungsverfahrens der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München, sofern nicht die in § 26 Nummer 3 genannten Städte und Gemeinden betroffen sind.