Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
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die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
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der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg,
- b)
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aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie
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die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.