Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
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                            der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg, 
- b)
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                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie 
 
- 2.
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                die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.