Dem Hauptzollamt Itzehoe werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
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                            der Hauptzollämter Hamburg, Kiel und Stralsund, 
- b)
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                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Itzehoe als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, 
 
- 2.
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                die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Kiel für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Flensburg, Segeberg und Stormarn, des Hauptzollamts Oldenburg für die Stadt Wilhelmshaven und die Landkreise Ammerland, Cuxhaven, Friesland, Stade, Wesermarsch und des Hauptzollamts Bremen für den Landkreis Cuxhaven sowie 
- 3.
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                die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Kiel.