Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie 
- 2.
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                die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.