Dem Hauptzollamt Heilbronn werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
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                            der Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm, 
- b)
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                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Heilbronn als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, 
 
- 2.
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                die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Stuttgart für den Landkreis Ludwigsburg, 
- 3.
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                die zollamtliche Abfertigung des Warenverkehrs des Hauptzollamts Karlsruhe für den Neckar-Odenwald-Kreis, 
- 4.
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                die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Stuttgart, 
- 5.
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                die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm, 
- 6.
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                die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm, 
- 7.
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                den Aufgabenbereich Vollstreckung der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm sowie 
- 8.
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                den Aufgabenbereich Vollstreckung aller Hauptzollämter bundesweit, sofern eine rückständige Abgabe auf Kaffee, kaffeehaltige Waren, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse sowie auf Alkohol und alkoholhaltige Waren im Rahmen eines IT-Verbrauchsteuerverfahrens bei der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Stuttgart zum Soll gestellt wurde.