(HwREintrV)
Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Ausfertigungsdatum: 29.06.2005


§ 4 HwREintrV Antrag

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer zu beantragen.