(HwREintrV)
Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Ausfertigungsdatum: 29.06.2005


§ 5 HwREintrV Übergangsregelung

Prüfungen, die auf Grund der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle und bei Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk vom 2. November 1982 (BGBl. I S. 1475) anerkannt sind, gelten weiterhin als anerkannt.