Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Ausfertigungsdatum: 10.07.2013


Anlage 10 HOAI (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2333 - 2340)


10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b)
Ortsbesichtigung
c)
Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d)
Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Bedarfsplanung
Bedarfsermittlung
Aufstellen eines Funktionsprogramms
Aufstellen eines Raumprogramms
Standortanalyse
Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
Bestandsaufnahme
technische Substanzerkundung
Betriebsplanung
Prüfen der Umwelterheblichkeit
Prüfen der Umweltverträglichkeit
Machbarkeitsstudie
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Projektstrukturplanung
Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a)
Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b)
Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
c)
Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
d)
Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
e)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
f)
Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
g)
Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
h)
Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
i)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
Durchführen des Zertifizierungssystems
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
Aufstellen eines Finanzierungsplanes
Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
Präsentationsmodelle
Perspektivische Darstellungen
Bewegte Darstellung/Animation
Farb- und Materialcollagen
digitales Geländemodell
3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
Fortschreiben des Projektstrukturplanes
Aufstellen von Raumbüchern
Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a)
Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
b)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
c)
Objektbeschreibung
d)
Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e)
Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f)
Fortschreiben des Terminplans
g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4 Genehmigungsplanung
a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b)
Einreichen der Vorlagen
c)
Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
LPH 5 Ausführungsplanung
a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b)
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
c)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
d)
Fortschreiben des Terminplans
e)
Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
f)
Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx
Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a)
Aufstellen eines Vergabeterminplans
b)
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c)
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
d)
Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
e)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
f)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx
Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
x Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a)
Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
b)
Einholen von Angeboten
c)
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
d)
Führen von Bietergesprächen
e)
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
f)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
g)
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
h)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegelx
Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a)
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
b)
Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
c)
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
d)
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
e)
Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
f)
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
g)
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
h)
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
i)
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
j)
Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
k)
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
l)
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
m)
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
n)
Übergabe des Objekts
o)
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
p)
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9 Objektbetreuung
a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
Objektbeobachtung
Objektverwaltung
Baubegehungen nach Übergabe
Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste GebäudeHonorarzone
IIIIIIIVV
Wohnen
– Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzungx
– Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungenx
– Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweisexx
– Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stättenxx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
– Offene Pausen-, Spielhallenx
– Studentenhäuserxx
– Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulenx
– Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademienx
– Hörsaal-, Kongresszentrenx
– Labor- oder Institutsgebäudexx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
– Büro-, Verwaltungsgebäudexx
– Wirtschaftsgebäude, Bauhöfexx
– Parlaments-, Gerichtsgebäudex
– Bauten für den Strafvollzugxx
– Feuerwachen, Rettungsstationenxx
– Sparkassen- oder Bankfilialenxx
– Büchereien, Bibliotheken, Archivexx
Gesundheit/Betreuung
– Liege- oder Wandelhallenx
– Kindergärten, Kinderhortex
– Jugendzentren, Jugendfreizeitstättenx
– Betreuungseinrichtungen, Altentagesstättenx
– Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,xx
– Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorienxx
– Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesungxx
– Hilfskrankenhäuserx
– Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmungx
– Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätsklinikenx
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
– Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioskex
– Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallenxx
– Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensenxx
– Großküchen, mit oder ohne Speiseräumex
– Pensionen, Hotelsxx
Freizeit/Sport
– Einfache Tribünenbautenx
– Bootshäuserx
– Turn- oder Sportgebäudexx
– Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstättenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
– Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallenx
– Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagenxxx
– Gewächshäuser für die Produktionx
– Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstättenx
– Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuserx
– Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industriexxx
– Produktionsgebäude der Industriexxx
Infrastruktur
– Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carportsx
– Einfache Garagenbautenx
– Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsartenxx
– Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittelx
– Flughäfenxx
– Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerkexx
Kultur-/Sakralbauten
– Pavillons für kulturelle Zweckexx
– Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchenx
– Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zweckex
– Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuserxx
– Museenxx
– Theater-, Opern-, Konzertgebäudexx
– Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehenxx

10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste InnenräumeHonorarzone
IIIIIIIVV
– Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen Einrichtungsgegenständenx
– Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattungx
– Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattungx
– Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattungx
– Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattungx
Wohnen
– Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzungx
– Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattungx
– Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchenx
– Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimenx
– Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäderx
– Dachgeschoßausbauten, Wintergärtenx
– Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstungx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
– Einfache offene Hallenx
– Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattungx
– Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimenxx
– Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensenxx
– Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattungx
– Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattungx
– Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstungx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
– Innere Verkehrsflächenx
– Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbautenx
– Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchenx
– Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräumex
– Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräumexx
– Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationenxx
– Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattungx
– Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungenx
Gesundheit/Betreuung
– Offene Spiel- oder Wandelhallenx
– Einfache Ruhe- oder Nebenräumex
– Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstungx
– Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxenx
– Operations-, Kreißsäle, Röntgenräumexx
Handel/Gastgewerbe
– Verkaufsstände für vorübergehende Nutzungx
– Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattungx
– Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststättenx
– Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchenx
– Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilenx
– Individuelle Messeständex
– Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumenx
– Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungenx
– Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattungx
Freizeit/Sport
– Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädernx
– Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstättenxx
– Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
– Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillonsx
– Landwirtschaftliche Betriebsbereichexx
– Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtungxx
– Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagenx
– Räume in Tiefgaragen, Unterführungenx
– Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfenxx
Kultur-/Sakralbauten
– Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräumexx
– Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereichexx
– Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theaterx