(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2331 - 2332)
Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:
- 1.
-
Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
- a)
-
Leitbilder
- b)
-
Entwicklungskonzepte
- c)
-
Masterpläne
- d)
-
Rahmenpläne
- 2.
-
Städtebaulicher Entwurf:
- a)
-
Grundlagenermittlung
- b)
-
Vorentwurf
- c)
-
Entwurf
Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der
HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
- 3.
-
Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
- a)
-
Durchführen von Planungsaudits
- b)
-
Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
- c)
-
Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
- d)
-
Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
- e)
-
Koordinieren von Planungsbeteiligten
- f)
-
Moderation von Planungsverfahren
- g)
-
Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
- h)
-
Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
- i)
-
Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
- j)
-
Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
- k)
-
Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
- 4.
-
Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
- a)
-
Erstellen digitaler Geländemodelle
- b)
-
Digitalisieren von Unterlagen
- c)
-
Anpassen von Datenformaten
- d)
-
Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
- e)
-
Strukturanalysen
- f)
-
Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
- g)
-
Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
- h)
-
Befragungen und Interviews
- i)
-
Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
- j)
-
Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- k)
-
Modelle
- l)
-
Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
- 5.
-
Verfahrensbegleitende Leistungen:
- a)
-
Vorbereiten und Durchführen des Scopings
- b)
-
Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
- c)
-
Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
- d)
-
Erarbeiten des Umweltberichtes
- e)
-
Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
- f)
-
Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
- g)
-
Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
- h)
-
Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
- i)
-
Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
- j)
-
Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
- k)
-
Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
- l)
-
Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
- m)
-
Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
- n)
-
Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
- o)
-
Erstellen der Verfahrensdokumentation
- p)
-
Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
- q)
-
Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
- r)
-
Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- s)
-
Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
- t)
-
Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
- u)
-
Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
- v)
-
Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- w)
-
Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
- x)
-
Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
- y)
-
Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
- 6.
-
Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
- a)
-
Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
- b)
-
Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
- c)
-
Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- d)
-
Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
- e)
-
Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
- f)
-
Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
- g)
-
Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- h)
-
Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
- i)
-
Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
- j)
-
Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
- k)
-
Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
- l)
-
Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.