LPH 1 Grundlagenermittlung |
- a)
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Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
- b)
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Ortsbesichtigung
- c)
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Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
- d)
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Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- e)
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Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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- –
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Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
- –
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Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
- –
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Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
- –
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Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
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LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
- a)
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Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
- b)
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Abstimmen der Zielvorstellungen
- c)
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Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
- d)
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Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
- –
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der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
- –
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der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
- –
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der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
- –
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Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
- –
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Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- e)
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Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
- f)
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Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
- g)
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Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
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- –
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Umweltfolgenabschätzung
- –
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Bestandsaufnahme, Vermessung
- –
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Fotodokumentationen
- –
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Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
- –
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Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
- –
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Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
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LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
- a)
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Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
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- –
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Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
- –
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Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
- –
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Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
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- b)
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Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
- c)
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Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
- –
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zur Bepflanzung,
- –
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zu Materialien und Ausstattungen,
- –
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zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
- –
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zum terminlichen Ablauf
- d)
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Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- e)
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Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
- f)
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Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
- g)
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Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
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- –
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Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
- –
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Mieter- oder Nutzerbefragungen
- –
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Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
- –
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Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
- –
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Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
- –
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Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
- –
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Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
- –
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Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
- –
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Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
- –
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Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
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LPH 4 Genehmigungsplanung |
- a)
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Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- b)
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Einreichen der Vorlagen
- c)
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Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
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- –
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Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- –
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Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
- –
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Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
- –
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Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
- –
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Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- –
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Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
- –
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Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
- –
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Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
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LPH 5 Ausführungsplanung |
- a)
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Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
- b)
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Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
- c)
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Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- d)
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Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
- –
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zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
- –
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zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
- –
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zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
- –
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zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
- e)
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Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
- f)
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Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
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- –
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Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
- –
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Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
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LPH 6 Vorbereitung der Vergabe |
- a)
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Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
- b)
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Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
- c)
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Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
- d)
-
Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
- e)
-
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
- f)
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Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- g)
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Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
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- –
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Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
- –
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Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
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LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe |
- a)
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Einholen von Angeboten
- b)
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Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
- c)
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Führen von Bietergesprächen
- d)
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Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
- e)
-
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
- f)
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Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
- g)
-
Mitwirken bei der Auftragserteilung
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LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation |
- a)
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Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- b)
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Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
- c)
-
Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- d)
-
Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
- e)
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Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
- f)
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Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
- g)
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Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
- h)
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Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
- i)
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Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
- j)
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Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
- k)
-
Übergabe des Objekts
- l)
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Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
- m)
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Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- n)
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Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
- o)
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Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
- p)
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Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
- q)
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Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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- –
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Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
- –
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fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
- –
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Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
- –
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Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
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LPH 9 Objektbetreuung | |
- a)
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Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- b)
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Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- c)
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Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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- –
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Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
- –
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Überwachen von Wartungsleistungen
- –
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Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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