HIV-Hilfegesetz (HIVHG)
Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Ausfertigungsdatum: 24.07.1995


§ 2 HIVHG Mittel für finanzielle Hilfe

Die Mittel für die finanzielle Hilfe werden vom Bund aufgebracht.