(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind
- 1.
-
Bauherren nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentliche Bauherren, Organisationen ohne Erwerbscharakter;
- 2.
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Monat und Jahr des Zeitpunkts, zu dem die Baumaßnahme nach den landesrechtlichen Vorschriften begonnen werden darf;
- 3.
-
Lage des Baugrundstücks nach Gemeinde und Gemeindeteil;
- 4.
-
Art der Baumaßnahme nach Neubau oder Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden;
- 5.
-
Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung als Wohngebäude, Wohnheim, Nichtwohngebäude nach Art; Wohnfläche und sonstige Nutzfläche; bei Wohngebäuden zusätzlich Eigentumswohnungen;
- 6.
-
bei Neubau zusätzlich Zahl der Vollgeschosse, Rauminhalt, konventionelle Bauart oder Fertigteilbau, überwiegend verwendeter Baustoff; Art der Beheizung und vorgesehene Heizenergie; Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes; bei Wohngebäuden auch der Haustyp;
- 7.
-
bei Gebäuden mit Wohnraum zusätzlich Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume;
- 8.
-
bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zusätzlich bisheriger Zustand sowie Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken;
- 9.
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veranschlagte Kosten der Baumaßnahme.
(2) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 sind
- 1.
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Änderungen seit dem in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Zeitpunkt;
- 2.
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Monat und Jahr der Fertigstellung.
(3) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind
- 1.
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Baugenehmigung oder Baurecht erloschen;
- 2.
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Stand der Baumaßnahme am Jahresende nach nicht begonnen, begonnen; bei Neubau zusätzlich, ob unter Dach.
(4) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 sind
- 1.
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Eigentümer nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentlichen Eigentümern, Organisationen ohne Erwerbscharakter;
- 2.
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Monat und Jahr des Abgangs, der Abbruchgenehmigung oder -anzeige;
- 3.
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Lage des Gebäudes nach Gemeinde, Gemeindeteil;
- 4.
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Art und Baujahr des Gebäudes;
- 5.
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Umfang, Art und Ursache des Abgangs; bei Nutzungsänderung zusätzlich Durchführung einer Baumaßnahme;
- 6.
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Größe des Abgangs nach Wohnfläche und sonstiger Nutzfläche, Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume.