Ausfertigungsdatum: 05.05.1998
§ 4 HBauStatG Hilfsmerkmale
    
        Hilfsmerkmale sind 
        
            - 1.
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                Bauscheinnummer, Aktenzeichen; 
- 2.
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                Anschrift des Baugrundstücks; 
- 3.
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                Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4; 
- 4.
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                Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen; 
- 5.
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                bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.