Ausfertigungsdatum: 05.05.1998
§ 4 HBauStatG Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
- 1.
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Bauscheinnummer, Aktenzeichen;
- 2.
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Anschrift des Baugrundstücks;
- 3.
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Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4;
- 4.
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Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen;
- 5.
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bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.