Halbleiterschutzverordnung (HalblSchV)
Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 11.05.2004


§ 1 HalblSchV Anwendungsbereich

Für die Anmeldung einer Topografie gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Halbleiterschutzgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.